Leitsatz: Kann im Wohnzimmerschrank der gemeinsamen ehelichen Wohnung aufgefundenes Amphetamin nicht einem der Eheleute zugeordnet werden, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 FeV von beiden Eheleuten die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zu verlangen.
VG Saarlouis, Beschl. v. 9.8.2011, 10 L 540/11 = Blutalkohol 2011, 371
Quelle: Newsletter Betäubungsmittelrecht
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